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Unterschiede zwischen gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung
Ein Unfall zieht nicht nur körperliche Beschwerden nach sich, sondern wirkt sich in den meisten Fällen auch finanziell negativ aus. Besonders dann, wenn man durch den Unfall nicht mehr in der Lage ist, erwerbstätig zu sein. Durch eine Unfallversicherung kann der Versicherungsnehmer zumindest das finanzielle Risiko minimieren.

Unterscheiden muss man dabei die gesetzliche Unfallversicherung und die private Unfallversicherung. Während in der gesetzlichen Unfallversicherung alle Arbeitnehmer, Kinder die eine Tagesstätte besuchen, Schüler und Studenten sowie Ausbildende automatisch versichert sind, genießen Rentner und Hausfrauen nicht diesen gesetzlichen Schutz. Allerdings kommt auch die gesetzliche Unfallversicherung nur für Schäden auf, die während der Arbeitszeit bzw. der Kindergarten- und Schulzeit entstanden sind. Für die Freizeit muss jeder mit einer privaten Unfallversicherung eine Absicherung schaffen.




Die private Unfallversicherung ist eine Personenversicherung, die also nur Schäden an Personen absichert. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden vom Arbeitgeber bzw. der Kindertagesstätte und der Schule alleine übernommen. Die Beiträge zur privaten Unfallversicherung jedoch muss der Versicherungsnehmer ganz alleine bestreiten. Während die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung klar definiert sind, kann der Versicherungsnehmer bei der privaten Personenversicherung die Tarife und Leistungen frei wählen. So kann er eine perfekte Ergänzung der beiden Versicherungen vornehmen und dabei auf seine individuelle Situation Rücksicht nehmen.

Beide Versicherungen leisten eine Rente bei einer Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit durch einen Unfall. Allerdings sind die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung wesentlich geringer, als die der privaten Personenversicherung. Zudem bietet die private Unfallversicherung Leistungen, die die gesetzliche nicht bietet wie z.B. kosmetische Operationen, Übergangsleistungen, Sofortleistungen bei Schwerverletzungen und eine lebenslange Unfallrente.


Dieser Artikel von Elke Lohre (elke.lohre[at]onmeco.de) wurde am 10.06.2008 veröffentlicht.



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